Somit kann laut Statistik in etwa 70 Prozent aller Fälle
die Windschutzscheibe repariert statt ausgetauscht werden
Mit Brief und Siegel
Durch die Genehmigung der Reparaturmethode durch den Bundesminister für Verkehr (veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 4 vom 06.02.1986) bestehen keine rechtlichen Bedenken. Alle technischen Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ u.a.) bescheinigen nach einer fachgerechten Steinschlagreparatur das Weiterbestehen der Betriebserlaubnis.
Gerne berate ich Sie kostenlos und unverbindlich direkt an Ihrem Fahrzeug über Zulässigkeit und Erfolgsaussichten der Reparatur bei Ihrem Glasschaden.