Türöffnung zu transparenten Festpreisen ohne teure Überraschungen.
Ganz gleich ob die Tür nur zugefallen/zugezogen ist und der Schlüssel innen steckt, Sie den Schlüssel verloren oder abgebrochen haben oder das Schloss hakt/klemmt -> ich öffne zu Festpreisen im Landkreis Pfaffenhofen/Ilm und darüber hinaus.
Auch im Notdienst erfahren Sie bei Anruf vorab, gemäß Ihres Meldebildes, IMMER einen Festpreis ganz gleich wo Sie meine Leistung benötigen.
Ich öffne auch Fluchttüren, Zimmertüren, Gartentore, Garagentore, etc.
Aktuelle Festpreise in €uro inkl. 19% MwSt.
gültig ab 21.12.2022
derzeit keine Leistung 22°°-7°°
Montag - Sonntag 7°° bis 22°° Uhr: 80,-
bis 30 Minuten Arbeitszeit vor Ort
zzgl. Anfahrt gem. Übersicht
Montag - Sonntag 22°° bis 7°° Uhr: 120,-
bis 30 Minuten Arbeitszeit vor Ort
zzgl. Anfahrt gem. Übersicht
zerstörende Öffnung: 30,-
Bohren, Ziehen, Fräsen, Brechen
optional zzgl. Not(ersatz)zylinder max. 30,-
Anfahrtspauschalen
Z1 000-015km: 40,-
Z2 016-035km: 70,-
Z3 036-055km: 105,-
Z4 056-075km: 140,-
Z5 076-100km: 170,-
darüber hinaus nach sonstiger Vereinbarung
folgende Zusatz-/Ersatzkosten können entstehen
- 20,- je angefangene 15 Minuten ab 31 Minuten
- 29,- Storno*
- 49,- Leerfahrt zzgl. Anfahrtspauschale*
mögliche Zahlarten
✔ Barzahlung
✔ EC-Kartenzahlung
✔ auf Rechnung nur Gewerbe/Behörden
Widerruf & Haftungsfreistellung
Mit Ihrem (telefonischen) Auftrag erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist die Anfahrt/Arbeit/Öffnung aufgenommen und
durchgeführt wird. Das ist nur logisch, denn wenn Sie sich aussperren und eine Öffnung benötigen müsste ich erst einmal 14 Tage abwarten ob Sie es sich nicht noch anders überlegen. Mit Ihrem
Auftrag befreien Sie mich Ihnen und Dritten gegenüber der Haftung für Schäden, welche bei der Öffnung entstehen können. Voraussetzung hierfür ist das die Schäden im Einklang mit der Öffnung
stehen (zB Gummientfernung, Zylinderzerstörung und nicht der Schlosskasten, etc.) und nicht durch grobe Fahrlässigkeit (zB Abrutschen mit Werkzeug über das Türblatt etc.) verursacht
werden.
*Storno & Leerfahrt
als Storno werte ich
- Anruf auf der Notdienstnummer ohne Schlüssel(not)dienst-Charakteristik, zB weil Sie mich auf einer anderen Nummer nicht erreichen.
- "ich wollte mich nur mal informieren"-Anrufe von 22°° bis 7°° Uhr, auch wir haben Nachtruhe.
- Stornierung Ihres Auftrages nach Auftragserteilung aus Gründen die ich nicht zu vertreten habe, wie Fund Zweitschlüssel, erfolgreiche Eigenöffnung etc. ich aber noch nicht auf Anfahrt bin.
- Sie fordern als Amtsträger/-handlung (Polizei, Zoll, GV, etc.) Rufbereitschaft oder Unterstützung bei Vollstreckung an und benötigen mich dann doch nicht
als Leerfahrt werte ich
- Stornierung, unabhängig vom Grund sofern ich diesen nicht zu vertreten habe, ich mich aber bereits auf Anfahrt befinde. Als Anfahrtspauschale wird zu Ihrem Vorteil nicht die Zone zum Zielort, sondern die bis zum Storno zurück gelegten Kilometer veranschlagt.
- Auftragswiderruf, unabhängig vom Grund sofern ich diesen nicht zu vertreten habe, vor Ort bei Ankunft.
- vor Ort eingetroffen, aber keine Leistung mehr notwendig, nicht auffindbar etc.
Genannte Preise sind nur gültig, wenn Sie mich direkt mit Ihrer Öffnung beauftragen. Erhalte ich den Auftrag über Drittfirmen, -personen oder
Kooperationspartner können deren Preise Anwendung finden. Genannte Preise verstehen sich für "Standardöffnungen" zugefallener/zugezogener/abgesperrter Türen. Sonderfälle wie Fallen-/Riegelbruch
sind teilweise sehr aufwändig zu beheben und werden im 15 Minutentakt abgerechnet.